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EEG-Erfahrungsbericht 2007
Daten & Fakten zur Windenergie
Vergleiche zu anderen Vergütungsmodellen
In letzter Minute hat die Bundesregierung die Frist zur Zertifizierung von Neuanlagen nach der Verordnung zu Systemdienstleistungen von Windenergieanlagen (SDL WindV) verlängert. Die Frist, die am 30. Juni 2010 ausgelaufen wäre, soll nun bis zum 31. März 2011 laufen.
Hätte sich die Bundesregierung nicht auf die Fristverlängerung verständigt, wären Anlagen, deren Zertifizierung bis Ende Juni 2010 nicht abgeschlossen worden wäre, nicht ans Netz gegangen. Diese Anlagen hätten ab 1. Juli 2010 keine Vergütung mehr bekommen. Deshalb kündigten Banken bereits an, die Finanzierung wichtiger Windenergieprojekte zu verschieben.
Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie e.V., begrüßte den Beschluss der Bundesregierung: „Der Kabinettsbeschluss eröffnet der Windenergie eine Integration in das Stromnetz. Auch hier spielen Windenergieanlagen eine Vorreiterrolle.“
Albers zeigte sich jedoch enttäuscht darüber, dass sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag nicht dem SPD-Antrag angeschlossen haben, auch bei den Bestandsanlagen eine Fristverlängerung vorzunehmen. Da die Frist für diese Anlagen im Erneuerbare Energien Gesetz festgelegt wurde, muss hier der Bundestag über eine Verlängerung entscheiden. Die Frist läuft noch bis Ende 2010. Sollte das Parlament einer Verlängerung nicht zustimmen, so Albers, würden ca. 3000 Windenergieanlagen, die heute schon am Netz sind, künftig keinen Beitrag zur Netzsicherheit leisten können.
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Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und der FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag ein vorzeitiges Überarbeiten des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Statt dem bisherigen 4jährigen Rhythmus soll das EEG zukünftig bereits nach drei Jahren durch eine neue Novelle abgelöst werden. Aktuell wird bereits am EEG-Erfahrungsbericht gearbeitet.
Damit ergibt sich folgender neuer Zeitplan der Novelle des EEG:
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Das erneuerbare Energien Gesetz regelt die Vergütung von regenerativem Strom. Mit der Novelle 2009 traten am 1.Januar diverse Änderungen in Kraft.
Der europäische Vergleich der Fördermodelle zeigt: Das deutsche Mindestpreissystem ist wirtschaftlich und effizient und ist die entscheidende Grundlage für einen neuen Industriezweig.

Die Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen erhöht die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei deutlich wachsenden Windstromanteilen im Netz", erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "Die verabschiedete Regelung treibt die technische Entwicklung auf diesem Zukunftsfeld voran. Deutschland kann seinen weltweiten Technologievorsprung in der Windenergietechnologie nun mit klaren Regeln auf das Gebiet der Frequenz- und Spannungshaltung durch Windenergieanlagen ausdehnen."

Die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) ist im Juli 2009 in Kraft getreten. Diese strukturiert den bundesweiten Ausgleichsmechanismus des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (§§ 34 ff EEG) neu. Erneuerbarer Strom muss zukünftig nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, stattdessen erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, den die Übertragungsnetzbetreiber am Strommarkt vermarkten.

Ein Positionspapier des Bundesverbands Windenergie zum §6 des EEG
Entwicklung der EEG-Umlage: Erneuerbare Energien taugen nicht als Sündenbock für Strompreiserhöhungen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung für Strom aus regenerativen Quellen. Die Mehrkosten für Strom aus Sonnenenergie, Windkraft, Bioenergie, kleinen Wasserkraftwerken und Erdwärme werden mittels einer Umlage von allen Stromkunden bezahlt. Die so genannte EEG-Umlage ist die Differenz zwischen den Vergütungskosten für EEG-Strom und dem Börsenpreis für herkömmlichen Strom. Sie wird nach einer Prognose der großen Energieversorgungsunternehmen von ca. 1,1 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr auf rund 2 Cent im Jahr 2010 ansteigen.
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