Systemdienstleistungen: Änderungen der SDLWindV

Windenergieanlagen, die seit dem 1. April 2011 in Betrieb genommen werden, müssen nachweislich die Anforderungen der SDLWindV (…)

Windenergieanlagen, die seit dem 1. April 2011 in Betrieb genommen werden, müssen nachweislich die Anforderungen der SDLWindV erfüllen, um Anspruch auf die EEG-Vergütung zu haben. In drei Bereichen gab es bisher Schwierigkeiten beim Zertifizierungsverfahren für Windenergieanlagen: Bewertung der Oberschwingungsströme, Blindleistungsbereitstellung im Teilleistungsbereich sowie die bisher fehlende Zulässigkeit, Blindleistung durch Wirkleistungsreduktion bereitzustellen.

Diese Probleme wurden durch eine Anpassung der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie mit einer 3. Ergänzung adressiert, die am 1. April 2011 in Kraft getreten ist. Die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie definiert technische Anforderungen für Erzeugungsanlagen, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden. Die Änderungen zur Blindleistung finden sich in der 3. Ergänzung in Abschnitt 2.1: Im Teilleistungsbereich zwischen null Prozent und zehn Prozent Pn darf die Erzeugungsanlage nicht mehr Blindleistung als maximal zehn Prozent des Betrages der vereinbarten Anschlusswirkleistung PAV aufnehmen oder liefern. Des Weiteren darf der Anlagenbetreiber die Wirkleistung reduzieren, um eine vom Netzbetreiber vorgegebene Blindleistung am Netzanschlusspunkt auch bei Netzspannungen < 95% Uc einhalten zu können. Abschnitt 2.3 „Nachweis der Netzrückwirkungen“ behandelt die Bewertung der zulässigen Oberschwingungsströme und Fristen für Maßnahmen, Nachmessung und gegebenenfalls Nachbesserung, wenn mehr als sechs Überschreitungen auftreten.

Damit die 3. Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie auch im Rahmen der SDLWindV maßgeblich ist, wurde der Verweis in § 2 und § 6 Absatz 1 der SDLWindV geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung, die am 30. März 2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. § 6 Absatz 1 enthält zudem Bestimmungen für die Fristen bei der Bewertung von Oberschwingungen für Übergangsanlagen.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der SDLWindV finden sie hier.

Die 3. Ergänzung der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie ist hier veröffentlicht.

  • Facebook
  • Twitter
  • del.icio.us
  • Google Bookmarks