Anhörung zur EEG-Novelle im Bundestag

Am Mittwoch, den 8. Juni 2011, waren 14 Sachverständige in die Anhörung zur EEG-Novelle des Bundestagsauschuss für (…)

Am Mittwoch, den 8. Juni 2011, waren 14 Sachverständige in die Anhörung zur EEG-Novelle des Bundestagsauschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geladen. In einer fünfminütigen Eingangsrede erläuterten sie jeweils die Kernpunkte ihrer Stellungnahmen zum EEG-Kabinettsbeschluss. Danach standen sie den Bundestagsabgeordneten Rede und Antwort.

Unter den Sachverständigen war auch BWE-Präsident Hermann Albers, der vor allem zu Vergütungsfragen der Windenergie an Land befragt wurde. Kern dabei waren SDL- und Repoweringbonus sowie die Degression aber auch das Thema Direktvermarktung. Albers machte deutlich, dass der aktuelle Vorschlag der EEG-Novelle dringend nachgebessert werden muss: “In der derzeitigen Ausgestaltung wird der Ausbau der Windenergie an Land ausbremst statt beschleunigt.” Die qualitativen und quantitativen Anpassungen beim Grünstromprivileg führten darüber hinaus dazu, dass die derzeit einzige und gut funktionierende Form der Direktvermarktung Erneuerbarer Energien de facto abgeschafft wird, so der BWE-Präsident weiter. Beide Punkte waren übrigens Konsens unter allen Sachverständigen – von Thorben Becker vom BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. bis hin zu Hildegard Müller vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Insgesamt verlangte die kurzfristige Vorbereitung sowie die Dauer der Anhörung den Sachverständigen aber auch den Bundestagsabgeordneten einiges an Kraft ab: Die Fristen zur Stellungnahme waren sehr eng gesetzt und der Anhörung zum EEG war bereits die Anhörung zum Atomgesetz vorausgegangen.

Aufzeichnung der Anhörung und die dazugehörigen Stellungnahmen der Sachverständigen

EEG-Regierungs- und Gesetzesentwurf

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